Die Frage nach der Erlaubtheit von Rechtsbrüchen ist die Frage nach dem Verhältnis von Moral und Recht. Schon in der Antike finden wir, dass sich Sophokles in dem Drama „Antigone“ mit dieser Frage befasst: Antigone, die Tochter des Ödipus, kehrt aus der Verbannung nach Theben zurück, um den prophezeiten Zweikampf ihrer Brüder Polyneikes und Eteokles zu verhindern. Dass ihr Versuch unter keinem guten Stern stand, hätte ihr ein Blick in den eigenen Stammbaum verraten können, und so kommt, was kommen musste: Trotz ihrer Mühen töten sich die beiden Brüder. Kreon, ihr Onkel, König von Theben und Schwiegervater in spe, verbietet unter Androhung des Todes die Bestattung Polyneikes‘, so dass dieser nicht in den Hades einkehren kann. Antigone widersetzt sich dem Befehl des Königs und bestattet ihren Bruder, wird dabei aber von einem Wächter entdeckt und es kommt zur Anklage. Links wie rechts schlägt Antigone, die aufrecht zu ihrer Tat steht, Hilfsangebote aus, und wählt in der Zelle den Freitod, womit sie eine ganze Kaskade von Suiziden auslöst: Haimon, Kreons Sohn und ihr Verlobter sowie seine Mutter, Eurydike, folgen Antigone in den Tod. Kreon bleibt gebrochen zurück.
Die entscheidende Stelle des Dramas, die das Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen sichtbar macht, lautet:
„Kreon: Was wagtest du, ein solch Gesetz zu brechen?
Antigone: Der das verkündete war ja nicht Zeus,
Auch Dike in der Totengötter Rat
Gab solch Gesetz den Menschen nie. So groß
Schien dein Befehl mir nicht, der sterbliche,
Dass er die ungeschriebnen Gottgebote,
Die wandellosen, konnte übertreffen.
Sie stammen nicht von heute oder gestern,
Sie leben immer, keiner weiß, seit wann.
[…] Und sterben muss ich doch, das wusste ich
Auch ohne deinen Machtspruch.“
Offensichtlich beruft sich Antigone auf ein Gesetz, das höher ist, als das der Menschen. Sie ist sich voll und ganz bewusst, was Kreon von ihr verlangt und sie weiß auch, was ihr droht. Sie versucht nicht einmal, der Strafe zu entgehen, sondern nimmt aufrechten Hauptes das Urteil Kreons an. Hier könnte die Geschichte enden, doch so einfach halten es die Götter mit den Menschen nicht.
Kreon wird durch eine bedrohlich Prophezeiung des Hofsehers dazu bewogen, Antigone doch zu begnadigen und Polyneikes ordentlich zu bestatten – allein es ist zu spät: Antigone hat sich bereits das Leben genommen, und die unheilvolle Folge der Ereignisse in Gang gesetzt.
Der Aufstand Antigones gegen ein menschgemachtes Gesetz (man könnte auch sagen Positives Recht) und die Befolgung der ewigen und unveränderlichen göttlichen Gesetze geben ihr am Ende recht. Nun mag man sagen, dass das nicht weiter verwundere: Das Wort eines Gottes zählt immer noch mehr als das eines Königs. Der Vorhang fällt und wir sind so schlau als wie zuvor.
Ganz so einfach kommen wir in moderneren Zeiten nicht zu einem Ergebnis, denn die Übertragung in die Moderne scheitert, und das mag jetzt paradox klingen, an der Aufklärung. Nicht ein göttliches Gesetz thront jetzt über den menschgemachten Gesetzen, sondern ein moralisches. Dieses moralische Gesetz aber ist ein seltsames Ding: Aus der Vernunft soll es folgen, oder wenigstens aus einem moralischen Sinn, den, Gerüchten zu folge, jeder in sich trägt. Aus den widerstreitenden Polen göttliches Recht – menschliches Recht wird damit Moral gegen positives Recht. Spannungsvoll ist das Verhältnis von Moral zu Recht in der Moderne deshalb, weil das göttliche Recht streng genommen ebenfalls positives, also gesetztes Recht, ist. Es wurde von den Göttern gesetzt, weil diese wollten, dass Menschen sich dem entsprechend verhalten, ganz so, wie die Legislative Gesetze erlässt, weil sie will, dass die Bürger eines Staates sich auf eine bestimmte Weise verhalten. Der Unterschied besteht also nicht wesentlich in der Genese des Rechts, sondern im Urheber. Der aber ist für das Wesen des Rechts unerheblich.
Ganz anders sieht es mit dem moralischen Recht aus. Während wir gut verstehen können, wie Pflichten und Rechte durch positives Recht zustande kommen, ist mir eine gelungene moralische Erklärung noch nicht begegnet.
Weder Vernunft noch moralischer Sinn scheinen mir dabei besonders hilfreich. Deshalb wenden wir uns wieder konkreten Fällen zu: Volker Beck wurde Anfang März bei einer Polizeikontrolle mit Drogen erwischt. Der Aufschrei wäre nicht sehr laut gewesen, wenn es sich dabei nicht ausgerechnet um das von den Medien besonders kritisch beäugte Crystal Meth gehandelt hätte. Beck kommentierte den Zwischenfall damit, dass er „immer für eine liberale Drogenpolitik eingetreten sei“. Das ist etwa so aufschlussreich, wie der Kommentar eines Verkehrssünders, der sagt, dass er immer für die Aufhebung von Tempolimits in geschlossenen Ortschaften gewesen sei – es ist die Bekräftigung der Einstellung, die zum Rechtsbruch geführt hat, nicht eine Rechtfertigung desselben. Lehrreich ist die Aussage trotzdem. Worauf Beck verweist, ist, dass er das Gesetz zwar kennt, aber dass er es nicht anerkennt.
Man kann um die Existenz eines Gesetzes wissen, aber dessen Rechtmäßigkeit in in Frage stellen. Das ist in der Regel da der Fall, wo die eigenen moralischen Überzeugungen von dem abweichen, was das Gesetz verlangt. In dem Bertold Brecht zugeschriebenen Zitat „Wo Unrecht zu recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ kommt genau das zum Ausdruck. Ähnliches hat auch der große deutsche Jurist Gustav Radbruch im Sinn, der 1946 in seinem bekannten Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ bemängelte:
„Der Positivismus hat in der Tat mit seiner Überzeugung »Gesetz ist Gesetz« den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht gegen Gesetze willkürlichen und verbrecherischen Inhalts. […] Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als »unrichtiges Recht« der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch ‚geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur »unrichtiges Recht«, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren denn als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinn nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
Hier scheint Radbruch vorauszusetzen, dass das Recht einen Teil der moralischen Normen kodifiziert – eine auf den ersten Blick plausible These. Mord steht deshalb unter Strafe, weil er moralisch verwerflich ist. Das Foltern von Kindern ist deshalb verboten, weil nur böse Menschen so etwas tun etc. Doch leider hält die These einer näheren Überprüfung nicht stand. Zwar gilt, dass Mord unter Strafe steht und es gilt auch, dass Mord moralisch verwerflich ist, aber dass Mord unter Strafe steht weil er moralisch verwerflich ist, ist damit noch nicht gezeigt. Die These, dass ein gesetzliches Verbot durch die moralische Verwerflichkeit einer Handlung bedingt wird, steht im Gegenteil auf tönernen Füssen. Niemand kann die Gültigkeit eines Gesetzes in Frage stellen, bloß weil es seine moralischen Intuitionen nicht abbildet. Ja der Großteil der Gesetze scheint ausdrücklich nicht moralische Handlungen sondern gesellschaftliche Koordination zu begünstigen. Wie weit ein Baum in das Grundstück des Nachbarn ragen darf, auf welcher Straßenseite gefahren wird, und welche Farbe Warnhinweise in chemischen Laboren haben müssen, sind beileibe keine moralischen Entscheidungen. Und auch aus der anderen Richtung finden wir beliebig viele Beispiel: Meine Mutter zu belügen gilt als moralisch falsch, ist aber meist nicht gesetzwidrig. Was hier an einigen Beispielen erläutert wurde ist also die Regel. Der Zusammenhang von Recht und Moral ist zufällig, nicht wesentlich notwendig. Radbruchs These, dass das Recht der Gerechtigkeit zu dienen habe, ist mit Vorsicht zu genießen.
Die Antwort darauf, ob Rechtsbruch manchmal richtig ist, rückt jetzt in greifbare Nähe. Wir können sagen, dass Rechtsbruch niemals aus rechtlicher Sicht richtig ist. Rechtsbruch ist niemals legal, so wenig wie Junggesellen jemals verheiratet sind. Rechtfertigender Notstand, Güterabwägung und das in Artikel 20 des Grundgesetzes formulierte Widerstandsrecht machen Rechtsbruch nicht legitim, sondern gewährleisten, dass unter gewissen Umständen kein Rechtsbruch vorliegt, auch wenn Gesetze überschritten wurden.
Mit „richtig“ kann also nicht gemeint sein, dass Rechtsbruch legal sein kann – denn dann wäre er keiner mehr. Hier geht es um höhere Fragen: Ist Tyrannenmord gestattet? Muss ich dem wütenden Nachbar vor der Tür mein Verhältnis zu seiner Frau gestehen? Darf Volker Beck Crystal Meth rauchen? Kein Blick in die Gesetze kann uns Antworten auf diese Fragen geben. Auf die Frage, welche Regeln er auf eine einsame Insel mitnehmen würde, antwortete mir einmal ein 8 jähriger Schüler: „Dass man nicht bei Rot über die Straße gehen darf.“ Wer hier schmunzelt, schmunzelt über die Vertreibung aus dem Paradies. Eine gesetzte Regel zu akzeptieren und zu verinnerlichen, als wäre es die eigene, keine Fragen über die Gültigkeit zu stellen und sich selbst nicht in der Verantwortung für den Inhalt der Regeln zu sehen, hat unheimlich entlastendes Potential. Wir als aufgeklärte Menschen können das nicht. Ob es der Mut ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, oder doch die Nascherei vom Baum der Erkenntnis ist einerlei. Als freier Mann von gutem Ruf schickt es sich nicht, diesen Fragen auszuweichen. Wir würden unfrei und unser Ruf wäre nicht die Frucht unseres Charakters, sondern geprägt durch fremden Willen. Dass ein bisschen Rechtsbruch hier und da nötig sein kann, ist daher vorstellbar. Aber wo finden wir das Maß? Das Böse, das nur um des Bösen willen geschieht, gibt es in der Regel nicht. Niemand stellt sich hin und beschließt, etwas moralisch Falsches zu tun, weil es falsch ist. In Poes Kurzgeschichte „Der schwarze Kater“ sagt der Protagonist zu sich:
„Die Philosophie hat sich noch nie mit diesem Dämon befasst. Doch so wahr meine Seele lebt, ich glaube, dass die Perversität einer der Grundtriebe des menschlichen Herzens ist, eine der unteilbaren Urfähigkeiten oder Gefühle, die dem Charakter des Menschen seine Richtungslinie geben. Wem wäre es nicht hundertmal begegnet, dass er sich bei einer niedrigen oder törichten Handlung überraschte, die er nur deshalb beging, weil er wusste, daß sie verboten war? Haben wir nicht beständig die Neigung, die Gesetze zu verletzen, bloß weil wir sie als solche anerkennen müssen?“
Das Absurde und Schaurige an dieser Überlegung ist ihre Fremdheit. Freilich wäre es möglich, dass einer so denkt, und das erfüllt uns mit Angst, gerade weil es nicht unseren Erfahrungen entspricht. Auch der Mörder sagt sich im Stillen: „Das war ein schlechter Mensch, der hat’s nicht anders verdient.“ oder „In meiner Lage hatte ich keine andere Wahl.“ vielleicht sogar „Eigentlich geht es jetzt allen besser.“ Wir können über die Schurken der Weltgeschichte sagen, was wir wollen, aber an guten Absichten mangelte es ihnen nicht. Wenn sie das Recht ihrer Moral beugten, fühlten sie sich im moralisch gerechtfertigt. Für sie war im Großen wie im Kleinen ein „unerträgliches Maß“ an Ungerechtigkeit erreicht, als sie die geltenden Gesetze überschritten.
Daher ich möchte mich gegen Radbruch positionieren, der meinte, der Rechtspositivismus habe den Juristenstand wehrlos gemacht. Die strikte
Einhaltung von Gesetzen habe zu üblen Konsequenzen geführt, und dass, wo der Widerspruch zwischen Recht und Gerechtigkeit unerträglich geworden ist, das Recht zugunsten der Gerechtigkeit aufzugeben sei. Für ein solches Vorgehen fehlt jeder Maßstab. Die subjektive Wertordnung des Rechtsbrechers kann nicht den Weg durch das Labyrinth weisen, das außerhalb des positiven Rechts herrscht. Hans Kelsen, ein anderer bekannter Jurist, sieht die Form des
Rechts von den Inhalten vollkommen losgelöst. Die Idee, dass das Recht wesentlich moralische Normen kodifiziert, wie sie bei Radbruchs Positivismus noch durchschimmert, sei ein Missverständnis. Jedes Recht wird durch einen Willensakt eines Menschen gesetzt. Das Recht wird durchgesetzt und physisch erzwungen. In der Erzwingbarkeit liegt meines Erachtens auch ein Schlüssel zum Verständnis für das Verhältnis zwischen Recht und Moral: Niemand zwingt uns gut zu sein.